Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2025 fortgesetzt. Zu Gast in der Reihe waren bislang:

2021 - Adrienne Goehler mit einem Impulsvortrag zum Thema "Ästhetik und Nachhaltigkeit"
2022 - Nicola Bramkamp mit einem Impulsvortrag zum Thema "Mit Kunst die Welt retten"
2023 - Carlsson Richard Kemena (Deutsches Theater Göttingen) und Martina Dietrich (Sinnovation) in einem Podiumsgespräch zum Thema "Gemeinwohlökonomie in Kunst und Kulturbetrieben".
2024 - Manuel Rivera mit einem Impulsvortrag zum Thema "Unruhige Standortbestimmungen: Die Künste in der ökologischen Krise"

-> Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit findet Ihr im Menü unter Weiterbildung


Aktuelles

  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    ART UP Workshop-Angebote 2025

    S

    Auch in 2025 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.

    Folgende Veranstaltungen sind für 2025 in Planung:

    • Die Bedeutung der Kultur für das Thema Nachhaltigkeit, Vortrag des Netzwerks nachhaltige Kultur, 17.5.2025, Ort: U-Halle, Spinelli
    • Barrierefrei veranstalten, Workshop im Mai 2025, Ort: N.N.
    • Überblick Kulturfördermittel, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Selbstständigkeit in den freien Künsten, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst und Demokratie, Impulsvortrag im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Feedbackmethoden, Workshop im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst, Kultur und Nachhaltigkeit, Impulsvortrag im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    Weitere Infos
  • Information_ Kulturamt Mannheim/Dezernat II // 24.03.2025

    Bericht: Dialogveranstaltung mit BM Thorsten Riehle

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    Nachbericht: Dialogveranstaltung
    WAS TREIBT EUCH UM? – Herzliche Einladung zum Gespräch mit Bürgermeister Thorsten Riehle

    24. März 2025

    Weiterlesen
  • Sonstiges_ Zentrum für kulturelle Teilhabe

    Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.

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    Bewerbungsfrist:
    30.06.2025

    Mit dem Kooperationsprojekt „Kurswechsel Kultur – Netzwerk. Richtung. Inklusion.“ unterstützen die Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung (LKJ) Baden-Württemberg und das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) die Weiterentwicklung von mehr inklusiver Teilhabe in Kultureinrichtungen im Land.

    Ab September 2025 startet die zweite Runde des Programms. Ab sofort können sich Kultureinrichtungen aus Baden-Württemberg bewerben, die der Abteilung Kunst des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zuzuordnen sind.

    Weitere Infos
  • Förderung_ MWK Baden Württemberg

    Perspektive Pop 2.0

    M
    Bewerbungsfrist:
    13.07.2025

    Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst schreibt im Rahmen der POPLÄND-Initiative ein neues Förderprogramm zur Stärkung der Popmusikszene in Baden-Württemberg aus.
    Perspektive Pop 2.0 vergibt Projektförderungen in Höhe von bis zu 20.000 Euro für Musikschaffende und Livemusik-Veranstaltende. Bewerbungen sind bis einschließlich 13. Juli 2025 möglich.

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ FONDS Darstellende Künste

    XZLLNZ

    DK
    Antragsfrist:
    15.07.2025

    Mit dem Sonderprogramm XZLLNZ ermöglicht der Fonds Darstellende Künste professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, die in den vergangenen Jahren herausragende künstlerische Handschriften und wegweisende ästhetische Formsprachen in den bundesweit und international strahlenden Freien Darstellenden Künsten entwickelt haben, eine größere Neuproduktion bzw. Inszenierung in Koproduktion mit bzw. an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische Prozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung einer künstlerisch exzellenten Neuproduktion in den Darstellenden Künsten steht. Die Premiere (und ggf. auch zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen am Ort der Premiere) an einem deutschen Stadt- oder Staatstheater mit Ensemble- und/oder Repertoirebetrieb ist in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm XZLLNZ. Darüber hinaus können Gastspiele an anderen Orten Bestandteil des Vorhabens sein.

    Wer kann beantragen?
    Langjährig (mind. 5 Jahre) professionell frei produzierende Künstlerinnen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u. a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus sowie spartenübergreifend/interdisziplinär) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland bzw. deutsche Stadt- und Staatstheater, die mit ebensolchen Künstlerinnen/-gruppen eine Kooperationsabsicht vorweisen können.

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beträgt mindestens 125.000 € und maximal 200.000 €.
    Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (bundesdeutsche Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 100% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen. In der Regel sind Eigenmittel der Stadt- und Staatstheater öffentliche Mittel, die als notwendige Kofinanzierung eingebracht werden können.
    Sollte ein Theater bzw. Produktionshaus oder Festival der Freien Darstellenden Künste mit Sitz in Deutschland die beantragte Produktion als Gastspielort mit mind. 2 Aufführungen präsentieren und/oder koproduzieren, so kann sich im Rahmen des Projekts zur Realisierung dieser weiteren Aufführungen die Maximalantragssumme auf 250.000 € erhöhen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Kulturstiftung des Bundes

    Allgemeine Projektförderung

    S
    Einsendeschluss:
    31.07.2025

    Im Bereich Allgemeine Projektförderung können Kulturschaffende zwei Mal im Jahr Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten beantragen, für Bildende und Darstellende Kunst, Literatur, Musik, Tanz, Film, Fotografie, Architektur oder Neue Medien.

    Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes zeichnet sich dadurch aus, dass sie nicht auf die Förderung einer bestimmten Sparte oder eines bestimmten Themas festgelegt ist. Es sind große, innovative Projekte im internationalen Kontext, die hier berücksichtigt werden können.

    Bitte beachten Sie, dass in der Allgemeinen Projektförderung die Antragssumme mindestens 50.000€ beträgt und dass mindestens 20% an Eigen- und/oder Drittmitteln bei Antragsstellung gesichert sein müssen. Die Kulturstiftung des Bundes fördert in der Allgemeinen Projektförderung ausschließlich Projekte im internationalen Kontext.

    Antragsschlüsse: 31.7.2025 & 31.1.2026

    Weitere Infos
  • Förderung_ Dachverband Tanz/Bureau Ritter

    Tanzpakt 2025-2030

    DK
    Antragsschluss:
    22.09.2025

    Ausschreibung Förderperiode 2025–2030

    Nachdem die Fortsetzung der Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beschlossen wurde, können Tanzschaffende ab dem 1. April 2025 Anträge für die neue Förderrunde des Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen.

    Neben der Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, bieten die Trägerinstitutionen zwei Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die Antragstellung beantworten:

    Digitale bundesweite Infoveranstaltungen
    4. April 2025, 11:00 – 12:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)
    28. April 2025, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)

    Es wird um Anmeldung über das Formular auf www.tanzpakt.de gebeten. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal, zu dem man ebenfalls über die Webseite des Förderprogramms gelangt.

    Ausschreibung 2025
    Bewerbungsstart: 1. April 2025
    Antragsschluss: 22. September 2025, 18 Uhr
    Juryentscheidung: November 2025
    Projektstart: ab 15. November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
    Projektende: spätestens 30. Juni 2030

    Die Jury steht bereits fest und setzt sich aus Angela Alves, Carmen Kovacz, Sebastian Matthias und Katharina von Wilcke zusammen.

    Die Antragsdeadline der fünften Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant – das genaue Datum wird rechtzeitig auf der Webseite und im Newsletter veröffentlicht.

    Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler:innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.

    Antragsberatung und Informationen zur Förderung
    Riccarda Herre & Isabel Niederhagen
    Projektleitung Förderfonds
    Bureau Ritter gUG
    Crellestraße 29-30, 10827 Berlin
    tanzpakt@bureau-ritter.de

    Weitere Infos
  • Förderung_ Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT)

    Förderprogramm "Weiterkommen!"

    S
    Antragsfrist:
    30.09.2025

    Mit seinem Förderprogramm stellt sich das Zentrum für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg (ZfKT) als Partner vor, der Kultureinrichtungen, Künstler:innen und Vermittler:innen berät, begleitet und fördert.

    Auch in der aktuellen Runde soll »Weiterkommen!« Sie dabei unterstützen, Fragen an die eigene Arbeitsweise zu stellen: Welche neuen Impulse möchten Sie aufgreifen? Was brauchen Sie als Team, um gemeinsam von Beginn an zu konzipieren und dann zu kollaborieren? Welche Perspektiven möchten gestärkt werden, um gemeinsam mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, am kulturellen Leben teilzuhaben und es aktiv mitzugestalten?

    »Weiterkommen!« richtet sich an Kunst- und Kultureinrichtungen und weitere Akteur:innen der Kunst- und Kulturszene in Baden-Württemberg. Das Programm soll sie dabei unterstützen, an einem Vermittlungskonzept und/oder künstlerischen Vorhaben (weiter) zu arbeiten. Ziel ist es, die Akteur*innen zu stärken, zu vernetzen und dabei neue Prozesse für Vermittlung und mehr Kulturelle Teilhabe anzustoßen.

    Weitere Infos