Herzlich Willkommen auf der Website von ART UP.

Künstler:innen und Kulturschaffende der kommunalen Freien Szene Mannheims finden hier Informationen zu Weiterbildungsangeboten, Beratungs- und Fördertätigkeit des Kulturamtes der Stadt Mannheim. Darüber hinaus werden nützliche Informationen zu aktuellen Ausschreibungen weiterer potentieller Mittelgeber bereit gestellt.

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KUNST, KULTUR UND NACHHALTIGKEIT

Die Veranstaltungsreihe Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit wird in 2025 fortgesetzt. Zu Gast in der Reihe waren bislang:

2021 - Adrienne Goehler mit einem Impulsvortrag zum Thema "Ästhetik und Nachhaltigkeit"
2022 - Nicola Bramkamp mit einem Impulsvortrag zum Thema "Mit Kunst die Welt retten"
2023 - Carlsson Richard Kemena (Deutsches Theater Göttingen) und Martina Dietrich (Sinnovation) in einem Podiumsgespräch zum Thema "Gemeinwohlökonomie in Kunst und Kulturbetrieben".
2024 - Manuel Rivera mit einem Impulsvortrag zum Thema "Unruhige Standortbestimmungen: Die Künste in der ökologischen Krise"

-> Informationen und Literaturempfehlungen zum Thema Kunst, Kultur & Nachhaltigkeit findet Ihr im Menü unter Weiterbildung


Aktuelles

  • Workshop_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    ART UP Workshop-Angebote 2025

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    Auch in 2025 lädt das Kulturamt der Stadt Mannheim in seiner ART UP Qualifikationsreihe regelmäßig Experten:innen unterschiedlichster Disziplinen nach Mannheim ein, die ihr Wissen im Rahmen von Workshops, Vorträgen und anderen Formaten mit der kommunalen Kunst- und Kulturszene teilen.

    Folgende Veranstaltungen sind für 2025 in Planung:

    • Die Bedeutung der Kultur für das Thema Nachhaltigkeit, Vortrag des Netzwerks nachhaltige Kultur, 17.5.2025, Ort: U-Halle, Spinelli
    • Barrierefrei veranstalten, Workshop im Mai 2025, Ort: N.N.
    • Überblick Kulturfördermittel, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Selbstständigkeit in den freien Künsten, Workshop im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst und Demokratie, Impulsvortrag im Sommer/Herbst 2025, Ort: N.N.
    • Feedbackmethoden, Workshop im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    • Art Up Diskurs: Kunst, Kultur und Nachhaltigkeit, Impulsvortrag im Herbst/Winter 2025, Ort: N.N.
    Weitere Infos
  • Information_ Kulturamt Mannheim/Dezernat II // 24.03.2025

    Bericht: Dialogveranstaltung mit BM Thorsten Riehle

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    Nachbericht: Dialogveranstaltung
    WAS TREIBT EUCH UM? – Herzliche Einladung zum Gespräch mit Bürgermeister Thorsten Riehle

    24. März 2025

    Weiterlesen
  • Fonds_ Stadt Mannheim

    Nothilfefonds - für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen

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    Nothilfefonds für gemeinnützig tätige Vereine und Institutionen beschlossen

    Der Gemeinderat der Stadt Mannheim hat am 07.02.2023 einen Nothilfefonds zur Vermeidung von Insolvenzen von gemeinnützig tätigen Vereinen und Institutionen – insbesondere in den Bereichen Sport, Kultur und Soziales – beschlossen. Auf insgesamt 1,5 Millionen Euro können Vereine, die aufgrund der Energiepreissteigerungen von der Insolvenz betroffen sind, zurückgreifen. Dafür ist es der Verwaltung nun möglich, kurzfristige Einzelfallentscheidungen zu treffen, um drohende Insolvenzen abzuwenden

    Da die Strukturen von Vereinen und Institutionen meist ehrenamtlich geprägt sind, können die enormen Mehrkosten durch gestiegene Preise für Strom und Gas schnell existenzbedrohend werden. Mannheimer Vereine und Institutionen, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise in finanzielle Schieflage geraten sind, können beim jeweils thematisch zuständigen Fachbereich einen Zuschuss beantragen. Jedoch erst wenn alle Zuschussmittel und -möglichkeiten von Bund und Land ausgeschöpft sind, können die städtischen Mittel ausgezahlt werden. Hierzu müssen die drohende Insolvenz sowie getroffene Gegenmaßnahmen, also zum Beispiel Energiesparmaßnahmen, nachgewiesen werden.

    Antragsverfahren:

    Anträge für den Bereich Kultur können beim Kulturamt der Stadt Mannheim beantragt werden. Ansprechperson ist Stefanie Rihm.

    Die Anträge können formlos mit folgenden Unterlagen gestellt werden:

    • Bankkonten, Auszüge 2021, 2022 und laufend 2023
    • Wirtschaftsplan 2023
    • Jahresabschlüsse 2021, 2022
    • Nachweise über vorrangig zu beantragende Hilfeleistungen, Bund, Land, Dritte
    • Verträge Strom & Wärme 2021, 2022, 2023
    • Darlegung der bereits veranlassten Energieeinsparmaßnahmen

    Weitere Infos
  • Stipendium_ im mare Künstlerhaus

    OPEN CALL: Mannheimer Stipendium in Gedenken an Roger Willemsen

    S
    Einsendeschluss:
    30.04.2025

    Roger Willemsen Stipendium für Mannheimer Künstler:innen
    im mare Künstlerhaus in Wentorf bei Hamburg

    Das Kulturamt der Stadt Mannheim vergibt in Kooperation mit der Alten Feuerwache Mannheim, der Roger Willemsen Stiftung sowie dem mare-Künstlerhaus ein Stipendium für Mannheimer Künstler:innen im mare-Künstlerhaus bei Hamburg in der Saison 2025 / 2026 (Zeitraum Ende September 2025 bis Ende Juni 2026) an. Das Stipendium in Gedenken an den 2016 verstorbenen Autor und Publizist Roger Willemsen soll die besondere Verbindung der Stadt Mannheim zu Roger Willemsen würdigen und sein Wirken im Mannheimer Kulturleben lebendig halten. Das Stipendium ermöglicht Künstler:innen aus Mannheim – ganz im Sinne Roger Willemsens – Zeit und Raum zum ergebnisoffenen Arbeiten in seinem ehemaligen Wohnhaus, dem heutigen mare-Künstlerhaus

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Netzwerk Tanz Süd / Schwindelfrei Festival

    OPEN CALL: Austauschresidenzen Tanz 2025

    DK
    Bewerbungsfrist:
    30.04.2025

    for exchange+
    in Nürnberg/Fürth, München, Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Bamberg

    Austauschresidenzen Tanz im Rahmen des Projektes 'for exchange+' des Netzwerks süddeutscher Tanzinitiativen. Für Choreograf:innen und Tanzschaffende aus Mannheim und den Partnerstädten des Projektes.

    Bewerbungen bis: 30.04.2025
    Auswahl und Benachrichtigung: bis 31.05.2025
    Durchführung: Juni – Dezember 2025, pro Residenz 7 – 10 Tage

    Weitere Infos
  • Sonstiges_ Kulturamt der Stadt Mannheim

    Livemusik-Förderung 2025

    M
    Antragsfrist:
    30.04.2025

    Die Livemusikförderung des Kulturamtes richtet sich an Musikclubs und -initiativen, die kontinuierlich als Veranstalter*innen von Live-Konzerten in Mannheim agieren. Sie können bis zum 30.04.2025 einen Antrag stellen

    Weitere Infos
  • Fonds_ Baden-Württemberg Stiftung

    Kunstfonds der BW-Stiftung

    S
    Bewerbungsschluss:
    01.05.2025

    Die Pflege und Bewahrung der Kunst- und Kulturlandschaft gehört zu einer lebenswerten Gesellschaft. Aus diesem Grund fördert die Baden-Württemberg Stiftung gemeinnützige, innovative Projekte aus dem Kunst- und Kulturbereich durch ihren Kunstfonds. Die Bandbreite reicht von Konzerten und bedeutenden Theaterproduktionen bis hin zu hochkarätigen Ausstellungsvorhaben.

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Einrichtungen (Vereine, Stiftungen, gGmbHs) & öffentlich-rechtliche Körperschaften (Städte, Kommunen, Landeseinrichtungen, kirchliche Einrichtungen). Privatpersonen können dagegen keinen Antrag stellen.

    Die Projekte sollten:

    • einen klaren Bezug zum Land Baden-Württemberg aufweisen
    • sich inhaltlich von den sonstigen Aktivitäten abheben und herausragende Bedeutung haben
    • zeitlich klar abgegrenzt sein, d.h. weder schon begonnen haben noch abgeschlossen sein
    Weitere Infos
  • Förderung_ Kulturstiftung des Bundes

    WAYS - Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften

    S
    Antragsfrsit:
    02.05.2025

    Viele Kultureinrichtungen in Deutschland arbeiten inzwischen verstärkt mit internationalen Partnern zusammen. Dabei wächst der Anspruch, diese Partnerschaften fairer und nachhaltiger zu gestalten. Neben der gemeinsamen künstlerischen Arbeit wird es immer wichtiger, in einen Dialog über unterschiedliche Erwartungen, Ressourcen und komplexe Entscheidungsprozesse zu gehen. Wie treffen etwa deutsche und internationale Theatermacherinnen gemeinsam eine Auswahl von Stücken, wenn viele Stoffe bisher nie für eine Bühne adaptiert wurden? Wie können Ausstellungsarchitekten voneinander lernen, wenn bestimmte Standards ihrer Arbeit voneinander abweichen? Wie wird das Budget verwaltet, wer hält die Rechte an gemeinsamen Werken? Wie nähert man sich an, wenn Nachhaltigkeit unterschiedlich verstanden wird? Und wie kann eine Kultur der Offenheit und des Verständnisses gelebt werden?

    Eine wichtige Ressource für diese Prozesse ist ausreichend Zeit. Um Kultureinrichtungen in Deutschland zu ermöglichen, neue Partner im außereuropäischen Ausland zu finden und langfristige künstlerische Projekte umzusetzen, hat die Kulturstiftung des Bundes das Programm WAYS – Faire und nachhaltige internationale Partnerschaften (vormals: Transkontinentale Partnerschaften) entwickelt.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Fonds Darstellende Künste

    Produktionsförderung des FONDS DAKU

    DK
    Antragsfrist:
    02.05.2025

    Produktionsförderung

    Mit der Produktionsförderung ermöglicht der Fonds Darstellende Künste langjährig professionell frei produzierenden Künstler*innen/-gruppen, neue Ästhetiken und ausdruckstarke Formsprachen zur künstlerischen Befragung gesellschaftlicher Entwicklungen zu finden, weiterzuentwickeln, Produktionsvorhaben zu realisieren und diese Inszenierungen erstmals öffentlich zu präsentieren.

    Was wird gefördert?
    Befördert werden projektbezogene, künstlerische (auch digitale) Arbeitsprozesse, in deren Mittelpunkt die Erarbeitung und Präsentation von künstlerischen Produktionen in den vielgestaltigen Freien Darstellenden Künsten steht. Premieren und ggf. zeitnah daran anschließende weitere Aufführungen sind in der Regel Bestandteil eines Vorhabens im Programm der Produktionsförderung.

    Wer kann beantragen?
    professionell frei produzierende Künstler*innen/-gruppen aus den Darstellenden Künsten (u.a. Performance, Schauspiel, Tanz, Musiktheater, Figuren- und Objekttheater, Theater im öffentlichen Raum, Zeitgenössischer Zirkus) mit Sitz und Arbeitsschwerpunkt in Deutschland.

    Wie viel kann beantragt werden?
    Die Antragssumme beträgt mindestens 15.000 € und maximal 50.000 €.
    Kofinanzierungen aus öffentlichen Mitteln (Länder und/oder Kommunen) in Höhe von mind. 50% der Antragssumme sind für das beantragte Vorhaben bereits zur Antragstellung nachzuweisen.

    Antragstellung und Förderfristen
    Die Antragstellung beim Fonds Darstellende Künste erfolgt ausschließlich online.

    Antragsfrist(en):
    02. Mai 2025
    15. September 2025

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Fonds Soziokultur

    Allgemeine Projektförderung des Fonds Soziokultur

    S
    Bewerbungsfrist:
    02.05.2025

    Die Allgemeine Projektförderung ist ein Förderprogramm für partizipative soziokulturelle Projekte mit Modellcharakter. Gefördert werden zeitlich befristete Projekte, die Menschen vor Ort mit einbeziehen und ein gesellschaftspolitisches oder soziales Thema mit kulturellen Methoden bearbeiten.

    Die Allgemeine Projektförderung richtet sich vorrangig an freie soziokulturelle Träger. Anträge von Menschen mit Behinderung, Nichtmuttersprachler:innen und/oder Nicht-Akademiker:innen sind ausdrücklich willkommen. Einen Antrag stellen können Vereine, Initiativen, GbRs, private Stiftungen etc.

    Projekte können jahresübergreifend gefördert werden. Das bedeutet, sie müssen nicht im Jahr der Bewilligung abgeschlossen werden. Allerdings dürfen die Projekte max. 2 Jahre dauern.

    Wann die Projekte frühestens beginnen dürfen, wird immer bei den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. In der Regel gilt:
    1. Halbjahr mit Frist 2. November: Projektstart ab Februar des Folgejahres
    2. Halbjahr mit Frist 2. Mai: Projektstart für 2025 nicht vor Mitte September

    Weitere Infos
  • Projektförderung_ Landesverband Darstellende Künste BW

    Projektförderung LAFT BW

    DK
    Antragsfrist:
    15.05.2025

    Der Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende Baden-Württemberg e.V. fördert im Auftrag des Landes mittels finanzieller Mittel, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt werden, herausragende Projekte der Freien Tanz- und Theaterszene.

    Die Projektförderung wird ausschließlich für die Produktionserstellung bis zur Premierenreife gewährt. Somit sind Kosten oder Einnahmen für die Premiere oder nachfolgende Aufführungen nicht Bestandteil des Antrags. Es gibt keinen festgelegten maximalen Förderbetrag. Der Antrag muss jedoch neben einer schlüssigen Projektbeschreibung ein ausgewogenes Finanzierungskonzept beinhalten.

    Die geförderten Projekte sollen sich durch künstlerische Qualität, Originalität und Modellcharakter auszeichnen und Impulse für die Arbeit und Weiterentwicklung der Freien Tanz- und Theaterszene in Baden-Württemberg geben. Die Förderung erfolgt in Form einer Festbetragsfinanzierung.

    Die Antragsfristen sind verbindlich. Anträge für Projektförderungen können ab einem Monat vor Antragsfrist bis zum Stichtag, den 15. November oder 15. Mai, 24.00 Uhr online eingereicht werden.

    Weitere Infos
  • Förderung_ Dachverband Tanz/Bureau Ritter

    Tanzpakt 2025-2030

    DK
    Antragsschluss:
    22.09.2025

    Ausschreibung Förderperiode 2025–2030

    Nachdem die Fortsetzung der Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beschlossen wurde, können Tanzschaffende ab dem 1. April 2025 Anträge für die neue Förderrunde des Programms TANZPAKT Stadt-Land-Bund stellen.

    Neben der Möglichkeit, sich individuell beraten zu lassen, bieten die Trägerinstitutionen zwei Online-Termine an, bei denen sie das Programm vorstellen und Fragen rund um die Antragstellung beantworten:

    Digitale bundesweite Infoveranstaltungen
    4. April 2025, 11:00 – 12:00 Uhr (in deutscher Lautsprache und DGS)
    28. April 2025, 16:00 – 17:00 Uhr (in englischer Lautsprache)

    Es wird um Anmeldung über das Formular auf www.tanzpakt.de gebeten. Die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal, zu dem man ebenfalls über die Webseite des Förderprogramms gelangt.

    Ausschreibung 2025
    Bewerbungsstart: 1. April 2025
    Antragsschluss: 22. September 2025, 18 Uhr
    Juryentscheidung: November 2025
    Projektstart: ab 15. November 2025 mit einer Regellaufzeit von 36 Monaten
    Projektende: spätestens 30. Juni 2030

    Die Jury steht bereits fest und setzt sich aus Angela Alves, Carmen Kovacz, Sebastian Matthias und Katharina von Wilcke zusammen.

    Die Antragsdeadline der fünften Förderrunde ist für Frühjahr 2027 geplant – das genaue Datum wird rechtzeitig auf der Webseite und im Newsletter veröffentlicht.

    Das Förderprogramm wird in kooperativer Trägerschaft von Bureau Ritter (Träger Förderfonds) und dem Dachverband Tanz Deutschland (Träger Kulturpolitischer Dialog) realisiert. Ziel der Exzellenzförderung ist eine nachhaltige künstlerische wie strukturelle Stärkung der Kunstform Tanz. TANZPAKT Stadt-Land-Bund ermöglicht langfristige Kooperationen und innovative Entwicklungskonzepte und richtet sich an Künstler:innen, Ensembles, Produktionsstrukturen sowie Netzwerke.

    Antragsberatung und Informationen zur Förderung
    Riccarda Herre & Isabel Niederhagen
    Projektleitung Förderfonds
    Bureau Ritter gUG
    Crellestraße 29-30, 10827 Berlin
    tanzpakt@bureau-ritter.de

    Weitere Infos